Kapitalertragsteuer für Privatperson

 

 

Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu zählen unter anderem Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften. Diese Infoseite bietet einen umfassenden Überblick über die Kapitalertragsteuer für Privatpersonen, einschließlich der wichtigsten Grundlagen, Berechnungsmethoden und relevanten Freibeträge.

 

Grundlagen der Kapitalertragsteuer

Was ist die Kapitalertragsteuer?

 

Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer, die direkt an der Quelle, also bei der Bank oder dem Finanzinstitut, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Sie betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen wie:

  • Zinsen auf Sparguthaben und Anleihen
  • Dividenden aus Aktien
  • Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
  • Erträge aus Investmentfonds

Wer ist steuerpflichtig?

 

Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen. Auch Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, die aber inländische Kapitalerträge erzielen, können steuerpflichtig sein.

 

Berechnung der Kapitalertragsteuer

Wie wird die Kapitalertragsteuer berechnet?

 

Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 25 % der Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Die Berechnung erfolgt wie folgt:

  • Kapitalertragsteuer: 25 % der Kapitalerträge
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Kapitalertragsteuer
  • Kirchensteuer: 8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer (je nach Bundesland)

Beispiel:

PositionBetrag (Euro)
Kapitalerträge1.000
Kapitalertragsteuer (25 %)250
Solidaritätszuschlag (5,5 %)13,75
Kirchensteuer (8 %)20
Gesamtsteuerbelastung283,75

Freibeträge und Freistellungsauftrag

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

 

Jede Privatperson hat Anspruch auf einen Sparer-Pauschbetrag. Dieser beträgt 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei.

 

Freistellungsauftrag

 

Um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, müssen Anleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank oder ihrem Finanzinstitut einreichen. Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zur Höhe des Pauschbetrags steuerfrei bleiben.

 

Kapitalertragsteuer in der Steuererklärung

Muss die Kapitalertragsteuer in der Steuererklärung angegeben werden?

 

In der Regel wird die Kapitalertragsteuer automatisch durch die Bank abgeführt, sodass keine Angabe in der Steuererklärung notwendig ist. In folgenden Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, die Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben:

  • Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung)
  • Wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde
  • Wenn keine Kirchensteuer einbehalten wurde und diese nachträglich erhoben werden soll

Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten

Wie können Kapitalerträge steuerlich optimiert werden?

 

  • Freistellungsauftrag nutzen: Stellen Sie sicher, dass Sie den Sparer-Pauschbetrag durch einen Freistellungsauftrag vollständig ausschöpfen.
  • Günstigerprüfung beantragen: Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, können Sie im Rahmen der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.
  • Verluste verrechnen: Kapitalverluste können mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden, um die Steuerlast zu senken.

Zusammenfassung

Die Kapitalertragsteuer ist eine pauschale Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Durch den Sparer-Pauschbetrag und die Möglichkeit, Freistellungsaufträge zu erteilen, können Anleger ihre Steuerlast optimieren. In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, um von einem niedrigeren persönlichen Steuersatz zu profitieren oder Verluste geltend zu machen.